Unsere Leistungen

Durch unser umfangreiches Angebot und die fachliche Kompetenz bieten wir Ihnen ein komplettes Serviceprogramm regional und überregional im Rahmen der gesetzlichen Richtlinien.

Wir finden für alles ein Lösung - Fragen Sie uns!

KONTAKT →



UWE KÖNIG | Ihr Brandschutzfachmann in und um Aalen

 


Verkauf + Kundendienst (trag- und fahrbare Feuer­löscher)

Service Zubehör -          Erste Hilfe Artikel

Sicherheits­­kenn­zeichnung ASR A1.3

Rauchwarn­­melder

Feuerlöscherzubehör

Wandhydranten

Schutzschränke Schutzboxen LKW

Brandschutz­­schulungen Inhouse

Brandschutzpläne

Flucht- und Rettungspläne

Feuerwehrpläne

Brandschutz­­ordnungen

Brandschutz­beratungen

Dienst­leistungen als externer Brandschutz­beauftragter

Wartung Brandschutztüren und Tore / Festellanlagen

Lösch­übungen



UWE KÖNIG | Ihr vertraulicher Brandschutzbeauftragter in und um Aalen




Schulen Sie Ihr Personal!

Hätten sie gedacht, wie gefährlich eine handelsübliche Spraydose oder brennendes Öl ist? Ihre Mitarbeiter wohl auch nicht. Deshalb sichern Sie jetzt Ihr Unternehmen und schützen Sie Ihre Beschäftigten mit einem Brand­schutz­helfer­kurs nach ASR A2.2.

Egal ob Brandschutzunterweisung oder eine Brandschutzhelferausbildung: Gut geschulte Mitarbeiter können einen Entstehungsbrand sofort bekämpfen. Sie sind dabei mit allen Notfallmaßnahmen und der Bedienung der Feuer­lösch­einrichtungen vertraut. Wir kommen in ihr Unternehmen und bilden Sie und ihre Mitarbeiter vor Ort zu Brandschutzhelfern aus!

Jedes Unternehmen ist angehalten mindestens 5% der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Abhängig von der Gefährdungs­beurteilung können aber auch mehr Brandschutzhelfer benötigt werden.
Die Ausbildung ist eine Pflicht des Arbeitgebers gemäß den DGUV Vorschriften für den Arbeitsschutz. Daher liegt es in der Verantwortlichkeit der Unternehmer, die Kosten für die Schulung seiner Mitarbeiter zu übernehmen.
Es ist gilt zu betonen, dass die Teilnehmer der Brandschutzhelfer-Ausbildung nicht selbst für die Kosten aufkommen müssen. Diese finanzielle Verantwortung liegt eindeutig beim Arbeitgeber.
Keine Kostenübernahme durch BGW oder VBG:
Leider gibt es selten die Möglichkeit, dass die Berufsberufgenossenschaften die Kosten für die Brandschutzhelfer-Ausbildung übernehmen. Es liegt also allein im Aufgabenbereich der Betriebsleitung.
Sprechen Sie uns an!
 

KONTAKT →