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06.10.2025
Fluorfrei wird Pflicht - was jetzt auf Sie zukommt!
Die angekündigte Gesetzesänderung - Verordnung (EU) 2025/1988
zum Verbot fluorhaltiger Feuerlöschschäumen wurde am 3. Oktober 2025 veröffentlicht.
Damit steht fest:
Fluorhaltige Löschmittel und Feuerlöscher dürfen mit bestimmten Übergangsfristen
ab in Kraft treten der Verordnung nicht mehr verwendet werden –
eine Umstellung ist somit Pflicht.
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Hier die Übergangsfristen für Feuerlöscher kurz zusammengefasst:
Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 23. Oktober 2026
Ausgenommen:
alkoholbeständige Feuerlöschschäume
in tragbaren Feuerlöschern bis 23. April 2027
Verwendung bis 31. Dezember 2030 in tragbaren Feuerlöschern
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Hier die Übergangsfristen für Feuerlöschschäume z.B. in Anlagen
Ab dem 23. Oktober 2030 dürfen Feuerlöschschäume in einer gesamten PFAS Konzentration von mindestens 1 mg/l weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden
Ausgenommen:
gereinigte Ausrüstung 50 mg/l (gilt nicht für tragbare Feuerlöscher)
Verwendung bis 23. April 2027 für Ausbildung/Prüfung Löschanlagen (wenn der Schaum aufgefangen werden kann). Öffentliche Feuerwehren und private Feuerwehren + der Ausnahme für Industriebrände Richtline 2012/18/EU
Ausnahme bis 23. Oktober 2035: Betriebe welche unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen (ohne zivile Luftfahrt); Anlagen der Offshore Erdöl- und Erdgasindustrie, militärische Schiffe, zivile Schiffe wenn der Schaum vor dem 23. Oktober 2025 an Bord gebracht wurde.
Bedingungen:
Verwendung nur für Brandklasse B
Schaden für Umwelt und Menschen soweit als technisch und praktisch verringern
Trennung von PFAS Bestand und PFAS Abfällen
Managementplan mit folgendem Inhalt: Verwendungsbedingungen & Mengen, Lagerung, Reinigung & Wartung der Ausrüstung, Plan bei unabsichtlicher Freisetzung, Strategie für die Umstellung von PFAS-haltigen zu PFAS-freien Feuerlöschschäumen, Plan ist jährlich zu überprüfen & für die Behörden 15 Jahre aufzubewahren
Ab dem 23. Oktober 2026 sind Feuerlöschschäume zu kennzeichnen (ohne tragbare Feuerlöscher) sowohl der Bestand als auch Abfälle:
“ACHTUNG: Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mit einer Konzentration größer/gleich 1 mg/l für die Summe aller PFAS”
Die bereits existierenden Beschränkungen für PFOS, PFOA, C9-C14 PFCA, PFHxA haben weiterhin Bestand.
Wir halten Sie zu allen Fristen und Anforderungen auf dem Laufenden – und stehen mit unseren fluorfreien PureNature-Produkten sowie fachkundiger Beratung bereit.
👉 Jetzt informieren und die Umstellung frühzeitig planen –
für einen nachhaltigen und sicheren Brandschutz!
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen
und Unterstützung zur Verfügung.
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