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26.09.2024

PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 kurze Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die ab 2026 wesentliche Einschränkungen für den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen mit sich bringt. Dies betrifft spezifische Anwendungen, während eine allgemeine PFAS-Regulierung, die tragbare Feuerlöscher einschließt, bereits geplant ist. Der Handlungsdruck ist jetzt größer denn je – die Zeit für den Wechsel auf fluorfrei Alternativen ist gekommen.
1. PFHxA-Verordnung 2024: Neue Beschränkungen ab 2026
Ab dem 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte überschreiten:
• 25 ppb für PFHxA und deren Salze
• 1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe
Zu den betroffenen Anwendungen gehören Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke, öffentliche Feuerwehren und ab 2029 auch die Zivilluftfahrt.
2. Allgemeine PFAS-Beschränkung in Planung
Zusätzlich zur PFHxA-Verordnung ist eine umfassende PFAS-Regulierung in Vorbereitung, die auch tragbare Feuerlöscher betreffen wird. Dies zeigt deutlich, dass ein Wechsel auf PFAS-freie Alternativen notwendig ist.
3. Unsere fluorfrei Alternativen
Wir bieten bereits leistungsstarke, PFAS-freie Löschmittel an. Zusätzlich haben wir Umrüstsätze für Kartuschen-Feuerlöscher im Angebot, sofern diese noch nicht ausgelöst wurden.
Nutzen Sie die Gelegenheit, jetzt auf zukunftssichere, umweltfreundliche Lösungen umzusteigen. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.
Für weiterführende Informationen zur PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 und deren Auswirkungen auf Textilien, Leder und Lebensmittelverpackungen, lesen Sie unseren aktuellen Artikel und erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten können!



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