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18.09.2024

Aktuelles bei der PFAS-Regulierung. Update 09-2024


Das Verbot von PFAS/PFHxA in Feuerlöschschäumen: Was Sie aktuell wissen müssen.


Die Europäische Kommission hat die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die ab 2026 wesentliche Einschränkungen für den Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen mit sich bringt. Dies betrifft spezifische Anwendungen, während eine allgemeine PFAS-Regulierung, die tragbare Feuerlöscher einschließt, bereits geplant ist. Der Handlungsdruck ist jetzt größer denn je – die Zeit für den Wechsel auf fluorfrei Alternativen ist gekommen.
PFHxA-Verordnung 2024: Neue Beschränkungen ab 2026.

Ab dem 10. April 2026 dürfen PFHxA-haltige Löschschäume in bestimmten Bereichen nicht mehr verwendet werden, wenn sie die folgenden Grenzwerte überschreiten:

•25 ppb für PFHxA und deren Salze

•1000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe

Zu den betroffenen Anwendungen gehören Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke, öffentliche Feuerwehren und ab 2029 auch die Zivilluftfahrt.
Allgemeine PFAS-Beschränkung in Planung.

Zusätzlich zur PFHxA-Verordnung ist eine umfassende PFAS-Regulierung in Vorbereitung, die auch tragbare Feuerlöscher betreffen wird. Dies zeigt deutlich, dass ein Wechsel auf PFAS-freie Alternativen notwendig ist.
Unsere fluorfrei Alternativen.

Wir bieten bereits leistungsstarke, PFAS-freie Löschmittel an. Zusätzlich haben wir Umrüstsätze für Kartuschen-Feuerlöscher im Angebot, sofern diese noch nicht ausgelöst wurden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, jetzt auf zukunftssichere, umweltfreundliche Lösungen umzusteigen. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.
Die PFHxA-Verordnung (EU) 2024/2462: Ein tieferer Einblick.

Nachdem wir im obigen Abschnitt die wichtigsten Punkte der neuen PFHxA-Verordnung beleuchtet haben, möchten wir Ihnen nun detaillierte Informationen zu den Bereichen der Verordnung bieten, die nicht Feuerlöschschäume betreffen.

1. Hintergrund der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/2462 wurde erlassen, um die Risiken durch Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe einzudämmen. Diese Stoffe sind in vielen Produkten und Industrien zu finden und stellen aufgrund ihrer hohen Persistenz und Mobilität in der Umwelt ein erhebliches Risiko dar. Insbesondere in Textilien, Leder und Lebensmittelverpackungen kommen sie häufig zum Einsatz.

2. Betroffene Anwendungen und Materialien

Neben den Einschränkungen für Feuerlöschschäume definiert die Verordnung strenge Grenzwerte für PFHxA und verwandte Stoffe in den folgenden Produkten:

•Textilien und Leder: Insbesondere Kleidung, Schuhe, Pelze, Häute und damit zusammenhängendes Zubehör sind betroffen. Diese Stoffe dürfen ab Oktober 2026 in einer Konzentration von mehr als 25 ppb (PFHxA und deren Salze) oder 1000 ppb (PFHxA-verwandte Stoffe) nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

•Papier und Karton: Materialien, die in Kontakt mit Lebensmitteln stehen, wie Verpackungen und Kartonagen, müssen ebenfalls die neuen Grenzwerte einhalten.

•Kosmetische Mittel: Produkte, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fallen, dürfen PFHxA und verwandte Stoffe nicht mehr in höheren Konzentrationen enthalten.

3. Ausnahmen und Übergangsfristen

Die Verordnung sieht Ausnahmen für bestimmte Produkte und Anwendungen vor, bei denen derzeit keine Alternativen verfügbar sind. Beispiele hierfür sind:

•Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Für PSA, die nach der Verordnung (EU) 2016/425 in Risikokategorie III fallen, gelten spezifische Ausnahmen. Diese Ausrüstung muss besondere Anforderungen an den Schutz der Nutzer erfüllen und ist daher von den Grenzwerten ausgenommen.

•Medizinische Produkte: Produkte, die unter die Verordnungen (EU) 2017/745 (Medizinprodukte) und (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika) fallen, sind ebenfalls ausgenommen, da hier die Sicherheit und Funktionalität Vorrang haben.

Für die meisten betroffenen Produkte gibt es einen Übergangszeitraum, der den Unternehmen Zeit gibt, ihre Produktion und Beschaffung anzupassen:

•Bekleidung und Zubehör: Für Textilien, Leder und Schuhe gilt ein Übergangszeitraum bis Oktober 2027.

•Andere Textilien: Für Textilien, die nicht für Kleidung oder Accessoires verwendet werden, wie Teppiche, Vorhänge und Polstermaterialien, gilt ein Übergangszeitraum bis Oktober 2027 bzw. 2029, je nach spezifischer Anwendung.

4. Auswirkungen auf die betroffenen Industrien

Diese Verordnung wird erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Branchen haben, insbesondere auf die Textil-, Leder- und Verpackungsindustrie. Unternehmen, die PFHxA oder verwandte Stoffe verwenden, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Das bedeutet nicht nur die Umstellung der Produktion auf alternative Stoffe, sondern auch eine mögliche Neubewertung der Lieferketten und Beschaffungsprozesse.

Die Verfügbarkeit von Alternativen wird eine Schlüsselrolle spielen, insbesondere in der Textilindustrie, wo wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften bisher oft durch PFHxA erreicht wurden. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Alternativen entwickelt und getestet werden müssen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

Um Ihnen und Ihren Endkunden den derzeitigen Sachstand zur PFAS-Regulierung zusammenzufassen hat der bvfa (Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.) vor Kurzem ein Merkblatt erstellt und jetzt veröffentlicht.
Dieses Merkblatt finden Sie zu Ihrer Information am Ende des Beitrags zum Download

UPDATE: Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen voraussichtlich 2024
Die Europäische Union hat einen historischen Schritt in Richtung Umweltschutz und öffentliche Gesundheit unternommen, indem sie beschlossen hat, per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) in Feuerlöschschäumen ab voraussichtlich 2024 zu verbieten. Dieses Verbot markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik und stellt die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft.
PFAS, bekannt für ihre Langlebigkeit in der Umwelt und potenzielle Gesundheitsrisiken, sind derzeit in vielen Schaumfeuerlöschern zu finden. Ihre weitverbreitete Verwendung hat jedoch zunehmend Besorgnis erregt. Die EU reagiert nun mit einem konkreten Verbot, das Teil einer größeren Initiative zur Reduzierung von PFAS-Belastungen bis 2026 ist. Das Ziel: Die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Übergangsfristen für verschiedene Anwendungsgebiete

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und ihr Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) haben diese Herausforderung verstanden und spezifische Übergangsfristen für verschiedene Anwendungsbereiche vorgeschlagen:

Industrieanlagen und angrenzende Standorte: Hier wird eine zehnjährige Übergangsfrist empfohlen, um die Wirksamkeit und Verfügbarkeit von fluorfreien Alternativen sicherzustellen.
Zivile Schifffahrt: Für diesen Bereich wird eine Verlängerung der Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre vorgeschlagen, um der Branche genügend Zeit für die Umstellung zu geben.
Tragbare Feuerlöscher: Eine wichtige Änderung betrifft die tragbaren Feuerlöscher. Ursprünglich für sechs Monate angesetzt, wurde diese Frist auf 18 Monate erweitert. Diese Verlängerung ist entscheidend, um Herstellern, Händlern und Nutzern von tragbaren Feuerlöschern genügend Zeit zu geben, sich auf das Verbot einzustellen und geeignete, PFAS-freie Alternativen zu entwickeln und zu implementieren. Diese Schritte sind essentiell, um die Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Geräte in Notfällen zu gewährleisten. Die Verlängerung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots adäquate, PFAS-freie Alternativen verfügbar sind. Dies ist besonders wichtig, da tragbare Feuerlöscher in Notfällen eine kritische Rolle spielen und ihre Zuverlässigkeit und Wirksamkeit unerlässlich ist.

Ein neuer Standard für Sicherheit und Umweltschutz
Das bevorstehende Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen ist mehr als nur eine regulatorische Maßnahme; es ist ein Bekenntnis zu einer sichereren und umweltfreundlicheren Zukunft. Die EU zeigt damit, dass sie bereit ist, führend in der Einführung von Maßnahmen zu sein, die sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Umweltbewusstsein stärken. Die Übergangsfristen sind ein kluger Schachzug, der gewährleistet, dass der Übergang zu sichereren Alternativen reibungslos und ohne Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft bei Brandbekämpfungen erfolgt.
Das Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen ist ein bedeutender Schritt nach vorne für die EU in ihrem Bestreben, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Es ist ein starkes Signal an den Rest der Welt, dass die Zeit für eine Veränderung gekommen ist und dass Sicherheit und Nachhaltigkeit Hand in Hand gehen können. Diese sorgfältig abgewogene Entscheidung für die tragbaren Feuerlöscher verdeutlicht, wie ernst es der EU ist, einen ausgewogenen Ansatz zwischen Umweltschutz, öffentlicher Sicherheit und wirtschaftlicher Realität zu finden.

Fazit

Die Initiative der EU setzt neue Maßstäbe in der Umwelt- und Sicherheitspolitik und ist ein leuchtendes Beispiel dafür, wie vorausschauende Entscheidungen zum Wohle von Mensch und Natur getroffen werden können. Die Welt schaut zu, und es bleibt zu hoffen, dass andere Regionen diesem Beispiel folgen werden.

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