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19.12.2024
Bvfa informiert über die neuesten Entwicklungen bezüglich der Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschern Update 12-2024
Die EU-Kommission hat kürzlich den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht,
die sich auf die Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschaum bezieht.
Während die allgemeinen Bestimmungen mit den bereits bekannten Informationen aus der endgültigen Stellungnahme des RAC (Risk Assessment Committee) und des SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) übereinstimmen, wurden einige Übergangsfristen verlängert.
Die wichtigsten Übergangsfristen im Entwurf sind wie folgt:
12 Monate
für das Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern
18 Monate
für das Inverkehrbringen von alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern
18 Monate
für die Verwendung zu Ausbildungs- und Prüfzwecken sowie für kommunale Feuerwehren
Bis zum 31. Dezember 2030
für die Verwendung in tragbaren Feuerlöschern
10 Jahre
für die Verwendung in Betrieben, die unter die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-Standorte) fallen, für Anlagen der Offshore-Öl- und -Gasindustrie, Militärschiffe und bereits in Betrieb befindliche zivile Schiffe
5 Jahre
für alle anderen Verwendungszwecke, wie z. B. in der Zivilluftfahrt, auf neuen Schiffen sowie in der luft- und landgestützten Verteidigung
Wichtige Hinweise: Es ist entscheidend zu beachten, dass alle Bestimmungen aus früheren PFAS-Beschränkungen vom Anwendungsbereich dieser neuen Beschränkung ausgenommen sind. Dies führt dazu, dass beispielsweise öffentliche Feuerwehren unterschiedliche Übergangsfristen für PFHxA-haltige Schäume und andere PFAS-haltige Schäume haben.
Da Anwender oft nicht genau wissen, welche PFAS in ihren Produkten enthalten sind, ist mit einer Zunahme von Nachfragen zu rechnen.
Was bedeutet das für Sie? Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestände und den Einsatz von Feuerlöschern mit PFAS-haltigem Schaum zu überprüfen und sicher-zustellen, dass Sie die neuen Übergangsfristen einhalten können.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen und Unterstützung zur Verfügung und halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.
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