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23.05.2024

Aktuelles bei der PFAS-Regulierung.


Verbot von PFAS/PFHxA in Feuerlöschschäumen: Was Sie aktuell wissen müssen.

Mit Blick auf die Zukunft des Brandschutzes und unserer Umwelt möchten wir Sie über eine wichtige Entwicklung informieren, die jeden Betrieb betrifft: das bevorstehende Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). PFAS werden auch „forever chemicals“ genannt, da diese von der Umwelt nur sehr schwer abgebaut werden können. Nach aktuellem Stand, werden nach Inkrafttreten dieser Regulierung innerhalb von fünf Jahren die Verwendung aller PFAS-haltigen Feuerlöschschäume vollständig verboten sein.
Aktueller Stand der Regulierung:
Die Europäische Union strebt an, die Verwendung von PFAS aufgrund ihrer langanhaltenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit einzuschränken. Diese Chemikalien sind in einer Vielzahl von Produkten vorhanden, z.B. in Haushaltsgeräten, Kleidung, Nahrungsmittelverpackungen, Körperpflegeprodukten, Tefflonprodukten, Chip- & Elektroindustrie als auch in der E-Mobilität, einschließlich in Feuerlöschschäumen, und stehen im Fokus wegen ihrer schwer abbaubaren und potenziell gesundheitsgefährdeten Eigenschaften. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Empfehlungen für Übergangsfristen vorgelegt, die es der Industrie ermöglichen sollen, sich auf fluorfreie Alternativen umzustellen, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Emissionen von PFAS in die Umwelt zu minimieren und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten.
Aktuell beschriebene Übergangsfristen.

Sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Verbots ist das Inverkehrbringen von Feuerlöschern, die PFAS/PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.
Innerhalb von fünf Jahren nach der Einführung des Verbots ist die Nutzung von Feuerlöschern, die PFAS/ PFHxA enthalten, nicht mehr gestattet.

Für die Schifffahrt könnte eine Ausphasungsfrist von fünf Jahren vorgeschlagen werden.

Feuerwehren von: Flughäfen, Bundeswehr, Offshore- und Onshore, Öl- / Gas- und Kraftwerken, Müll-Deponien, Lebensmittel- als auch Metall-Produktionen sowie der Verarbeitenden Industrie könnte eine Übergangsfrist von 10 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden.

Aufgrund der vorliegenden Informationen und der aktuellen Regulierungsdiskussionen gehen wir davon aus, dass das Verbot von PFAS/ PFHxA-haltigen Feuerlöschschäumen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden könnte.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung auf den momentan zugänglichen Quellen basiert und eine offizielle Bestätigung durch die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten noch aussteht. Trotz dieser Ungewissheit sind wir überzeugt, dass die Richtung hin zu einem Verbot klar ist.
Unsere Maßnahmen und Empfehlungen:
In Erwartung dieser Änderungen hat die Firma Jockel bereits begonnen, ihr Produktangebot anzupassen, um fluorfreie Feuerlöschmittel zu integrieren, die bereits heute den bevorstehenden Regulierungen entsprechen und zugleich effektiven Brandschutz bieten. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Umstellung nicht nur eine gesetzliche Anforderung erfüllt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz und zur öffentlichen Gesundheit leistet.
Um festzustellen, ob ein Feuerlöscher Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthält, ist es ratsam, die Produktinformationen und das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers zu konsultieren. PFAS werden häufig in Löschschäumen verwendet, besonders in solchen, die für die Bekämpfung von Bränden brennbarer Flüssigkeiten und Gase (Brandklasse B) entwickelt wurden. Diese Chemikalien helfen effektiv dabei, das Feuer schnell zu ersticken, indem sie eine schützende Barriere zwischen der brennbaren Substanz und der Luft schaffen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Feuerlöscher PFAS enthält, empfiehlt es sich, direkt mit uns in Kontakt zu treten.
Wir empfehlen unseren Kunden, die bevorstehenden Änderungen aktiv zu begleiten und die Einführung fluorfreier Alternativen in Betracht zu ziehen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der Auswahl und Implementierung der geeigneten Lösungen zu unterstützen.
Aktionsschritte für Ihren Betrieb:
Bewertung des Bestands: Überprüfen Sie Ihre aktuellen Feuerlöschmittel und identifizieren Sie jene, die PFAS/ PFHxA enthalten.

Planung der Umstellung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Beratung und Unterstützung: Nutzen Sie unsere Expertise, um die optimalen PFAS/ PFHxA-freien Lösungen für Ihren Bedarf zu finden.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen und für Ihr Engagement, mit uns zusammen für einen nachhaltigeren und sichereren Brandschutz zu arbeiten. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.
Anpassung der Versicherungsverträge an PFAS-Risiken.

Versicherer bereiten sich zunehmend darauf vor, ihre Policen an die Risiken im Zusammenhang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) anzupassen. Insbesondere geht es dabei um die Einführung spezifischer Ausschlussklauseln für PFAS-bezogene Schäden. PFAS, oft als „ewige Chemikalien“ bezeichnet, stehen im Fokus von Umweltvorschriften und rechtlichen Auseinandersetzungen, was zu erheblichen Haftungs- und Regulierungsstreitigkeiten führt. Versicherer haben begonnen, solche Ausschlussklauseln in ihre allgemeinen Haftpflichtversicherungen (CGL) aufzunehmen, um Ansprüche im Zusammenhang mit PFAS-Schäden explizit auszuschließen.

Für Unternehmen, die potenziell von PFAS-bezogenen Ansprüchen betroffen sind, ist es daher ratsam, ihre bestehenden und früheren Policen sorgfältig zu überprüfen und zusammen mit Anwälten mögliche Deckungsbereiche zu identifizieren sowie zukünftige Versicherungsbedürfnisse im Hinblick auf PFAS-Risiken abzuschätzen!

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